Die Elektromobilität ist in Hannovers Straßen anhand der Mikromobilität immer mehr zu sichten. Gemeint sind die Mikro-Elektrofahrzeuge E-Scooter. Viele Hannoveraner nutzen die E-Scooter für Ihren täglichen Arbeitsweg, in Ihrer Freizeit und in der Innenstadt. Die elektrischen Fahrräder, auch E-Bike genannt, haben sich mittlerweile in Hannover etabliert. Hinzu kommen nun auch die E-Scooter. Neuen Verkehrsmitteln im Straßenverkehr müssen jedoch durch den Gesetzgeber reguliert werden. Was Sie als Nutzer beachten müssen, lesen Sie hier.
Durch die Mobilitätshilfenverordnung (MobHV) aus dem Jahre 2009 wurde der Einsatz und die Nutzung von Pedelecs und Segways im Straßenverkehr erlaubt und reguliert. Mit Umsetzung der neuen Elektro-Kleinstfahrzeuge-Verordnung EKFV vom 15.06.2019 wurde die Nutzung weiterer Mikroelektrofahrzeuge erlaubt. Bestimmte Elektro-Kleinstfahrzeuge wie der E-Scooter werden dadurch im Straßenverkehr erlaubt sein, und es gibt einige wichtige Regeln, die man unbedingt beachten sollte.
BRAUCHT MAN EINE ZULASSUNG?
Sobald ein Fahrzeug durch einen Antrieb, also durch Maschinenkraft bewegt wird und nicht durch Muskelkraft, handelt es sich dabei um ein Kraftfahrzeug. Nach der Gesetzgebung Gemäß § 1 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) muss jedes Kraftfahrzeug zugelassen sein, wenn es im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden soll und muss nach § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) versichert sein. Ein Nichteinhalten der Gesetzte wird mit einem Bußgeld in Höhe von 70,00€ und einem Punkt im Fahreignungsregister geahndet. Die Missachtung der Pflichtversicherung stellt sogar eine Straftat dar.
NUTZUNG AUF PRIVATGRUNDSTÜCKEN
Wer sein E-Scooter, allgemein auch ein Fahrzeug, auf seinem eigenen Grundstück fahren möchte nimmt nicht am öffentlichen Straßenverkehr teil und kann somit ohne eine Zulassung und Versicherung genutzt werden.
WELCHE KLEINSTFAHRZEUGE SIND JETZT IM STRAßENVERKEHR ERLAUBT?
Viele Mirko-Elektrofahrzeug die im Handel zu erwerben sind, sind nicht zwangsläufig für den Straßenverkehr geeignet. Die in der EKFV gestellten Anforderungen an Elektro-Kleinstfahrzeuge werden nicht von allen E-Scootern erfüllt und sind somit nicht für den Straßenverkehr geeignet.
In dem §1 Nr.2 sieht die EKFV eine Lenk- oder Haltstange für das Fahrzeug vor. Nach dem §4 Abs. 1 werden zwei unabhängige Bremsen für das verzögern des Fahrzeuges verlangt. Die Maximalgeschwindigkeit darf laut § 1 Abs. 1 nur 20 km/h betragen. Somit können viele Fahrzeuge wie die beliebten Hoverboards oder Smart-Wheels weiterhin nicht im Straßenverkehr genutzt werden. Mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20km/h sind Sie nicht gerade ein Raser im Straßenverkehr, zumal Sie diese Geschwindigkeit auch mit einem Tretroller erreichen können.
KRITERIEN, DIE FAHRZEUGE UND FAHRER ERFÜLLEN MUSS:
Der Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt sein (§ 3 EKFV).
Es muss eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) bzw. Typengenehmigung für das Fahrzeug vorliegen (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 EKFV).
Eine Haftpflichtversicherung muss vorliegen (§ 1 Abs. 1 PflVG) und die Versicherungsplakette am Fahrzeug angebracht sein (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 EKFV).
Das Fahrzeug muss elektrisch angetrieben werden (§ 1 Abs. 1 EKFV). Das Fahrzeug darf nicht schwerer als 55 kg sein (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) und nicht schneller als 20 km/h fahren können (§ 1 Abs. 1 EKFV).
Es muss zwei unabhängige Bremsen haben (§ 4 Abs. 1 EKFV) und Vorder- und Rücklichter haben (§ 5 Abs. 1 EKFV).
Außerdem muss eine Klingel („helltönende Glocke“ zwecks „Schallzeichenabgabe“) angebracht sein (§ 6 Abs. 1 EKFV).
Das Fahrzeug auch nur eine Antriebskraft von 500 Watt haben (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 EKFV).
Nachtrag zum Artikel; 02.08.19:
Die E-Scooter gehören in Hamburg, Berlin oder Frankfurt. Seit Mittwoch sind die E-Scooter nun auch vermehrt in Hannover zu sehen. Ein professionelles E-Scooter-Verleihsystem hat sein Angebot in Hannover gestartet. Nach dem Berliner Start-Up stehen zum Auftakt 250 mintfarbene E-Roller in der Innenstadt von Hannover verteilt, die per Handyapp gebucht werden können. In Niedersachsen sind die E-Scooter seit dem 15. Juni erlaubt. Die Voraussetzungen für eine Zulassung haben wir oben aufgeführt.
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