Nach einem nicht verschuldetem Verkehrsunfall begleiten unsere Gutachter Sie bei der Schadenabwicklung, Schadensregulierung und darüber hinaus. Machen Sie Gebrauch von unserer Schadenabwicklung aus einer Hand. Schnell, kompetent und zuverlässig!
Wir als Kfz-Sachverständiger und Gutachter arbeiten im Raum Hannover und Hildesheim mit kompetenten Partnerwerkstätten und Rechtsanwälten für Verkehrsrecht. Für eine fachgerechte Instandsetzung Ihres Fahrzeuges können Sie die Vorteile unserer Partner genießen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Vermittlung.
Schadenabwicklung aus einer Hand- Ihr Sachverständiger
Um Ihre Rechtsansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen, stellen wir Ihnen als Geschädigter einen spezialisierten Anwalt für Verkehrsrecht kostenfrei zur Verfügung. Somit müssen Sie sich um nichts Weiteres kümmern. Unsere Schadenabwicklung aus einer Hand setzt sich mit der gegnerischen Versicherung in Kontakt und begleitet die Schadenabwicklung.
Warum Schadenabwicklung durch einen Kfz-Sachverständigen?
In einen Unfall verwickelt zu werden, ist sicherlich für jeden eine äußerst unangenehme Erfahrung. Neben möglichen Verletzungen und Schäden am eigenen Fahrzeug kommt als weitere Belastung die Schadenabwicklung hinzu. Die Herausforderung besteht darin, alles Nötige zu unternehmen, um die eigenen Ansprüche geltend machen und durchsetzen zu können. Hier gilt es, besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein. Gerade als Geschädigter, der keine Schuld am Unfall trägt, kann man in einige Fallen tappen.
Schadenabwicklung: wenn die gegnerische Versicherung der Schaden gering halten will
An dieser Stelle ist zunächst einmal das Verhalten mancher Versicherungen zu nennen. Es kommt immer wieder vor, dass die Versicherung des Unfallverursachers möglichst schnell in Kontakt zum Geschädigten treten will, um mit ihm unmittelbar die Regulierung des entstandenen Schadens zu verabreden. Ziel dieses Vorgehens ist es, dem Geschädigten keine Zeit zu lassen, sich über seine Rechte und die ihm zustehende Geldsumme zu informieren.
In der Regel läuft das in solchen Fällen so ab, dass die Versicherung dem Geschädigten verspricht, sich um alles zu kümmern, so dass er selbst möglichst wenig Aufwand und Stress mit den damit verbundenen Aufgaben habe. Die Versicherung stellt zum Beispiel die folgenden Leistungen in Aussicht:
• Reparatur des Fahrzeugs
• Reinigung / Wäsche des Fahrzeugs
• Bereitstellung eines Mietwagens
Das Problem dabei: Diese Vorgänge sind für den Geschädigten weitgehend intransparent. Er weiß im Voraus nicht, welche Werkstatt beauftragt wird und wie diese bei der Reparatur vorgeht. Biegt sie zum Beispiel beschädigte Teile nur zurecht, verwendet sie Ersatzteile und falls ja, kommen Originalteile zur Anwendung?
Dabei sollte stets bedacht werden, dass die Versicherung daran interessiert ist, ihre Kosten möglichst gering zu halten. Im Zweifelsfall wird also gespart.
Versicherungen verfügen über unterschiedliche und ausgeklügelte Methoden, die Schadensumme kleinzurechnen. Dazu greifen sie auch auf spezialisierte Drittanbieter zurück, die je nach Fahrzeugtyp und Schadenart automatisiert und per Computer fertige Listen mit möglichen Kürzungsposten erstellen. So wird zum Beispiel gerne bei der Wahl der Werkstatt, dem Lackieren von Teilen oder bestimmten Ersatzteilen gespart, und das oftmals ohne passende Rechtsgrundlage.
Aus diesem Grund ist es jedem Geschädigten dringend angeraten, sich Unterstützung von einem Anwalt einzuholen. Ist man nicht selbst Verursacher des Unfalls, muss die gegnerische Versicherung den Anwalt bezahlen. Und liegt eine Teilschuld vor oder ist die Schuldfrage ungeklärt, so ist anwaltlicher Rat umso wichtiger.
In verschiedenen Gerichtsentscheidungen wird die Sinnhaftigkeit anwaltlicher Beratung auch bei kleinen Schäden bestätigt.
Eigenen Gutachter auswählen
Wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen Gutachter bereitstellen will, ist ebenfalls höchste Vorsicht geboten. Wie bereits beschrieben hat die Versicherung Interesse an einer möglichst geringen Schadensumme. Das bedeutet: Im Zweifelsfall wird der Gutachter der Versicherung den Schaden geringer einschätzen, als er tatsächlich ist. Vermeiden lässt sich das durch die Beauftragung eines eigenen Gutachters, der die Schadenabwicklung begleitet. Als Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch darauf, solange kein Bagatellschaden vorliegt. Die Grenze dafür liegt bei 1.000 Euro. In solchen Fällen genügt der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Achtung: Kürzt der Versicherer einzelne Posten des Kostenvoranschlags, so gilt die genannte Bagatellgrenze nicht mehr. In diesem Fall darf auch bei einer geringeren Schadensumme ein Gutachter auf Kosten der Versicherung beauftragt werden.
Ihr Vorteil: Wir bieten Ihnen die Schadenabwicklung aus einer Hand. Wir beraten Sie als Kfz-Sachverständiger und kümmern uns um den nötigen anwaltlichen Beistand. Und das alles, um Ihre Interessen zu wahren und die Ihnen zustehenden Ansprüche auf angemessenen Schadenersatz durchzusetzen.
Achtung: Wenn Sie der Beauftragung eines Gutachters durch die gegnerische Versicherung zustimmen, kann es sein, dass die Kosten für einen Gutachter Ihrer Wahl nicht mehr übernommen werden. Aus diesem Grund sollten Sie besonders vorsichtig sein und sich nicht zu schnellen Entscheidungen überreden lassen – so verlockend das Angebot der Versicherung auch sein mag.
Vorsicht bei angeblichem Totalschaden
Immer wieder kommt es vor, dass die gegnerische Versicherung die Reparatur eines Fahrzeugs mit der Begründung ablehnt, die Kosten der Reparatur überstiegen den aktuellen Wert des Fahrzeugs.
Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken und bedenken Sie: Häufig setzt die Versicherung den Wert des zu reparierenden Fahrzeugs absichtlich zu niedrig an, um Kosten zu sparen.
Außerdem haben Sie auch dann Anspruch auf eine Reparatur, wenn die Kosten den aktuellen Wert des Fahrzeugs übersteigen. Die Reparatur kann bis zu einem Umfang von 130 Prozent des Fahrzeugwerts durchgeführt werden.
Merkantiler Minderwert
Unter dem merkantilem Minderwert im Zusammenhang mit Kraftfahrzeugen versteht man den Wertverlust, dem ein Fahrzeug im Zusammenhang mit einem Unfall unterliegt. Selbst wenn ein Fahrzeug nach einem Unfall fachmännisch repariert wird, hat es später aufgrund des Unfalls einen geringeren Wert als denjenigen, den es ohne den Unfall hätte.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren und Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchten, müssen Sie den Unfallschaden angeben. Außerdem müssen Sie in der Lage sein, die fachmännisch durchgeführte Instandsetzung nachweisen zu können. Wir liefern Ihnen die dazu benötigten Dokumentationen, wenn Sie uns nach einem Unfall hinzuziehen.
Nach der Schadenregulierung und Reparatur des Fahrzeuges erstellen wir eine Reparaturbestätigung als Nachweis für eine fachgerechte Instandsetzung ihres Fahrzeuges. Somit können Sie bei einem eventuellen neuen Verkehrsunfall bescheinigen, dass Ihr Fahrzeug vorab instand gesetzt wurde. Die Arbeit unserer KFZ-Gutachter und Sachverständigen hört mit der Erstellung des Gutachtens nicht auf. Wir kümmern uns rund um Ihren Schaden.
Hat die gegnerische Versicherung einen Anspruch auf eine Nachbesichtigung oder Teilnahme am Gutachten?
Sie sind nicht verpflichtet, der gegnerischen Versicherung die Teilnahme an der Begutachtung Ihres Fahrzeugs zu ermöglichen. Sie müssen auch nicht den Termin nennen, an welchem die Begutachtung stattfindet.
Wenn die gegnerische Versicherung auf eine Nachbesichtigung durch ihren eigenen Gutachter besteht, muss sie gute Gründe dafür haben. Die pauschale Absicht, das bestehende Gutachten klären zu wollen, genügt an dieser Stelle nicht.
Muss ich nach dem Gutachten mit der Reparatur warten?
Nachdem das Schadengutachten erstellt wurde, können Sie problemlos die Reparatur Ihres Fahrzeugs durchführen lassen. Sie müssen also nicht darauf warten, bis die gegnerische Versicherung eine Nachbesichtigung durchgeführt hat.
Gerichtlich wurde überprüft, dass dieses Vorgehen rechtens ist. Sie müssen also nicht befürchten, sich wegen der Verschleierung von Beweisen schuldig zu machen.
Darf ich den Schaden in einer Markenwerkstatt reparieren lassen?
Die Reparatur in einer Markenwerkstatt muss dann von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden, wenn das Fahrzeug nicht älter ist als drei Jahre und / oder wenn der Geschädigte sein Fahrzeug vor dem Unfall stets in eine Markenwerkstatt verbracht hat. Dazu ist es aber erforderlich, dass er die Markenwerkstatt nicht nur für Reparaturen, sondern auch für regelmäßig durchgeführte Inspektionen aufgesucht hat.
Eine freie Werkstatt darf nicht zu weit entfernt sein, damit die Versicherung deren Inanspruchnahme verlangen darf. Nach einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs sind beispielsweise bereits 21 Kilometer zu weit.
Was ist bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden?
Bei einem selbst verschuldeten Unfall oder einem Kaskoschaden kann es je nach Vertrag mit der eigenen Versicherung sein, dass die Versicherung die Werkstatt bestimmen darf, in welcher die Reparatur zu erfolgen hat.
Worauf ist nach einem Unfall zu achten?
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden – egal ob verschuldet oder unverschuldet – sollten Sie zunächst einmal kühlen Kopf bewahren. Lassen Sie sich auch in dieser hektischen und unangenehmen Situation nicht zu vorschnellen Handlungen hinreißen.
Wichtig ist es, eine Beweissicherung vorzunehmen. Dabei kann Sie ein Kfz-Gutachter oder Sachverständiger unterstützen.
Sollte es Zeugen des Unfalls geben, bitten Sie diese um ihre Personalien, damit sie später im Falle eines Rechtsstreits aussagen können.
Machen Sie Fotos. Auch diese könn
n später dazu beitragen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.
Im Zweifelsfall ist es außerdem sinnvoll, die Polizei hinzuzuziehen – auch bei kleineren Unfällen.
Tipps zur Schadenregulierung
Nachfolgend finden Sie einige Tipps in Kürze, die Sie bei der Schadenregulierung nach einem Unfall beachten sollten. Mit diesen Tipps vermeiden Sie, von der gegnerischen Versicherung übervorteilt zu werden und auf einem Teil Ihrer Kosten sitzen zu bleiben:
• Am Unfallort auf keinen Deal mit der gegnerischen Versicherung einlassen, wenn Sie am Unfall keine Schuld tragen. Deren Interesse besteht darin, die zu regulierende Schadensumme so gering wie möglich zu halten
• Im Zweifelsfall nehmen Sie die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch. Sind Sie nicht Schuld am Unfall, gehen die Kosten dafür zu Lasten der gegnerischen Versicherung.
• Vertrauen Sie nicht auf den Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung beauftragt wird. Nehmen Sie einen eigenen Gutachter in Anspruch. Sie haben als Geschädigter einen Anspruch auf Kostenübernahme durch die gegnerische Versicherung, wenn die Höhe des Schadens 1.000 Euro übersteigt.
• Bedenken Sie dabei, dass die Bezeichnung „Kfz-Gutachter“ nicht geschützt ist. Sie sollten daher auf einen Gutachter zurückgreifen, der in einem anerkannten Verband wie zum Beispiel im Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verband (DGSV) organisiert ist.
• Seien Sie auch kritisch bei Werkstätten und den von diesen angebotenen Leistungen. Hinterfragen Sie auch Komplettpakete, die Sonderleistungen wie einen Mietwagen enthalten. Achtung: Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt genügt bei späteren Rechtsstreitigkeiten nicht als Beweis. Hier sollten Sie stets auf das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen Wert legen.
Fazit
Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat eine Reihe von Ansprüchen, die geltend gemacht werden können. Dazu gehören die Inanspruchnahme eines Anwalts sowie die Beauftragung eines Gutachters nach eigener Wahl. Beides ist dringend zu empfehlen, um zu vermeiden, von der gegnerischen Unfallpartei übervorteilt zu werden.
Viele Versicherungen versuchen, den entstandenen Schaden kleinzurechnen und auf diese Weise Geld zu sparen. Dafür wird den Geschädigten häufig die komplette Übernahme aller Formalitäten und Tätigkeiten versprochen. Was der Geschädigte als Gegenleistung erhält, erfährt er häufig, wenn überhaupt, im Nachhinein. Auf diese Weise kann es passieren, dass er oder sie auf Teilen seiner Kosten sitzen bleibt und nicht die ihm oder ihr zustehende Schadenregulierung erhält.
Damit Sie Ihr Recht erhalten und bei der Schadenabwicklung auf der sicheren Seite stehen, bieten wir Ihnen unsere Dienste als Kfz-Gutachter und Sachverständiger an. Wir arbeiten zusammen mit erfahrenen Anwaltskanzleien und bieten Ihnen eine Komplettbetreuung, die sicherstellt, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.