Beweissicherung nach einem Unfall – Kfz Gutachter Hannover

Es gibt viele Situationen, in denen die Beweissicherung durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter zwingend geboten ist, damit Sie in der Lage sind, Ihre Ansprüche geltend zu machen und mögliche Schäden nachzuweisen. Oftmals stehen nach einem Unfall Aussage und Aussage einander gegenüber. Im Vorteil ist dann diejenige Partei, die aussagekräftige Beweise vorweisen kann. Kommt es in der Folge zu einem Rechtsstreit, kommt diesem Umstand eine noch größere Bedeutung zu. Die Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe direkt nach einem Unfall ist vor allem dann wichtig, wenn es um die Klärung der Haftungsfrage geht. Diese wird oftmals sogar erst im Rahmen einer Gerichtsverhandlung und entsprechender Gutachten entschieden. Bei ungeklärter Schuldfrage oder bei einem flüchtigen Unfallteilnehmer kommt der Beweissicherung also eine große Bedeutung zu.

Auch beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs, welches Ihnen als unfallfrei angeboten wurde und an dem Sie Mängel entdecken, sollten die Beweise von einem unabhängigen Gutachter in Augenschein genommen, geprüft und dokumentiert werden.

Ein weiterer Grund, der eine Beweissicherung durch einen Kfz-Sachverständiger erforderlich machen kann, ist eine fehlerhafte oder unsachgemäße Reparatur einer Fachwerkstatt. Statt Nachbesserungsversuche der Werkstatt abzuwarten, kann in manchen Fällen gleich eine Beweissicherung erfolgen, welche es dem Kunden ermöglicht, sein Recht durchzusetzen.
Sie haben nach einem Unfall und auch in vielen anderen Fällen die Möglichkeit, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung der Schadenhöhe sowie des Schadenumfangs zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn von der Versicherung des Geschädigten ohne dessen Zustimmung bereits ein Sachverständiger beauftragt wurde.

 

Beweissicherung durch Kfz – Sachverständiger

Der Ablauf der Beweissicherung ist einfach und klar strukturiert: Sie nehmen Kontakt mit einem Gutachter Ihrer Wahl auf. Gerne stehen wir Ihnen als Partner zur Verfügung und führen die Beweissicherung für Sie durch. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite. Sie können uns auch einfach unter der Nummer 0511 / 543 00 976 anrufen.

Wir stimmen dann gemeinsam mit Ihnen einen Termin ab oder kommen sofort vorbei – je nachdem, wie dringend es ist.

An einem Ort Ihrer Wahl nehmen wir dann den Schaden auf, dokumentieren alles sowohl schriftlich als auch anhand von Fotos. Wir können Ihnen dann kurzfristig die Höhe des entstandenen Schadens nennen.

Auf Basis der erfassten Daten erstellen wir dann ein Gutachten, das wir auf Wunsch Ihrer Versicherung oder der Versicherung des Unfallgegners zur Verfügung stellen.

 

Kfz-Gutachter Hannover

Was wird bei einer Beweissicherung erfasst?

Wichtig ist die Darstellung des Ist-Zustands des Fahrzeugs durch einen Sachverständigen. Dabei werden alle wichtigen Fahrzeugdaten durch den Kfz-Gutachter erhoben. Auch bereits vorhandene Altschäden fließen ein. Soweit verfügbar, können bereits zuvor erfasste und erhobene Daten mit verwendet werden.

Vorteile der Beweissicherung durch einen Gutachter

Die Beweissicherung unmittelbar nach dem Unfall bzw. vor der Instandsetzung Ihres Fahrzeugs bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen:

• Es ist gewährleistet, dass Sie eine Erstattung der Ihnen zustehenden Schadenersatzansprüche erhalten.

• Alle Auswirkungen des Unfalls werden erkannt und können entsprechend beseitigt werden.

• Die Beweissicherung hilft Ihnen dabei, die durch einen Unfall bedingte Ausfallzeit zu bemessen, die als Grundlage für mögliche Schadenersatzansprüche dienen kann, etwa dann, wenn Sie auf einen Ersatz- oder Mietwagen angewiesen sind.

• Der Verlauf des Schadenhergangs lässt sich dokumentieren.

• Möchten Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, müssen Sie gegenüber dem Käufer mögliche Unfallschäden angeben. Das schreibt die sogenannte Offenbarungspflicht vor. Wenn das Fahrzeug instand gesetzt wurde, können Sie den Verlauf anhand der Dokumentation des Schadens sowie des Reparaturberichts lückenlos darlegen.

 

Dokumentation durch einen Kfz-Gutachter

Dazu wird Ihr Fahrzeug besichtigt und anhand aussagekräftiger Bilder und Mitschriften erfasst. Durch eine Beweissicherung wird der Stand Ihres beschädigten Fahrzeuges unmittelbar nach Schadenseintritt festgehalten und dokumentiert. Der Vorteil: Sie können nun Ihr Kfz unabhängig von der Klärung der Schuldfrage reparieren lassen und wieder nutzen. Der eingetretene Schaden ist dokumentiert und kann im Laufe der Schadensregulierung herangezogen werden.

Die Kosten für ein entsprechendes Sachverständigengutachten können Sie sich von Ihrer Versicherung erstatten lassen. Im Fall von Bagatellschäden, welche einen Umfang von etwa 700 Euro nicht übersteigen, genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag des Sachverständigen.

 

unabhängiger Sachverständiger für die Beweissicherung

Ein unabhängiger Gutachter sorgt für eine objektive Durchführung der Beweissicherung. Zwar wird von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft häufig ein Gutachter ohne Zustimmung des Geschädigten beauftragt oder entsandt, doch hat dieser auch in diesem Fall das Recht, einen Gutachter seiner Wahl zu bestellen. Der Geschädigte kann sich die Reparaturkosten auf Basis des von ihm veranlassten und vorgelegten Schadengutachtens erstatten lassen. Man spricht hierbei auch von einer fiktiven Abrechnung. Die Rechnung der Fachwerkstatt, in welcher die Reparatur stattgefunden hat, muss der Geschädigte nicht einmal vorlegen.

 

Auswahl des Kfz-Gutachter

Wenn Sie Geschädigter in einem Unfall sind und es sich folglich um einen Haftpflichtfall des Unfallgegners handelt, dürfen Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen dann nicht den von der gegnerischen Versicherung bestellten Gutachter akzeptieren.

 

Die Beweissicherung

Das Honorar für die Beweissicherung wird direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Sie müssen als Geschädigter also nicht in Vorleistung treten. Bei sogenannten Bagatellschäden, die eine Schadensumme von maximal 700 Euro wird ein Kurzgutachten angefertigt.

 

Wer bezahlt die Beweissicherung bei einem Kaskoschaden?

Wenn es sich bei einem Unfall oder einem anderen Schadenfall um einen sogenannten Kaskoschaden handelt, für welche Ihre Versicherung eintritt, wenden Sie sich bitte zunächst an diese. Dabei sollte geklärt werden, ob Ihnen Ihr Versicherer ein Gutachten erstattet. Voraussetzung dafür ist meist, dass der von der Versicherung beauftragte Sachverständige den Schaden nicht zeitnah begutachten kann. Auch im Falle eines fehlerhaften Gutachtens des Sachverständigen der Versicherung können Sie in der Regel selbst einen Gutachter beauftragen.

 

Welche Teile des Fahrzeugs werden im Zuge der Beweissicherung geprüft?

Die Beweissicherung umfasst das komplette Fahrzeug mit all seinen Teilen. Dazu gehören

• Der Motor

• Die Karosserie

• Das Getriebe

• Die Elektrik / Elektronik

• Glasscheiben (Front, Seite, Heck)

• Das Dach (bei Cabrios auch das Verdeck)

Insbesondere Schäden an Motor und Getriebe sind für den Laien meist nicht oder nur schwer erkennbar. Das gilt nicht nur nach Unfällen, sondern insbesondere nach Reparaturen. Wurden zum Beispiel fehlerhafte Änderungen am Getriebe vorgenommen, kann dies in der Regel nur durch eine geschulte Person wie einen Sachverständigen erkannt und dokumentiert werden.

 

Warum genügt nicht ein Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt?

Wer auf eine Beweissicherung durch einen Gutachter verzichtet und sich stattdessen einfach einen Kostenvoranschlag seiner Fachwerkstatt besorgt, erlebt in der Folge häufig unangenehme Überraschungen. Insbesondere ist hier der Umstand zu nennen, dass der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion besitzt. Auch Angaben zur Wertminderung fehlen in einem solchen Dokument. Beim Verkauf des Fahrzeugs besteht Offenbarungspflicht zu früheren Unfällen. Dieser kann ohne den passenden Nachweis in Form einer Beweissicherung nicht Genüge getan werden, was zu großen finanziellen Einbußen führen kann.

In einem Gutachten können alle relevanten Faktoren festgehalten und beweissicher dargelegt werden. Damit sind Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt stets in der Lage, alle nötigen Nachweise über frühere Unfallschäden und Reparaturen zu erbringen.

 

Ist eine Beweissicherung nur bei einem Unfall sinnvoll?

Eine Beweissicherung kann bei Schäden verschiedener Ursachen angebracht sein. So genügt zum Beispiel schon die Beschädigung eines parkenden Fahrzeugs zum Beispiel durch ein rangierendes oder aus- bzw. einparkendes Fahrzeug. Auch Hagelschäden oder Schäden, die zum Beispiel durch herabstürzende Äste oder Dachziegel während eines Sturms verursacht werden, können eine Beweissicherung erforderlich machen.

 

Wo findet die Beweissicherung statt?

Je nach Vorkommnis kann die Beweissicherung entweder am Unfallort, bei Ihnen zu Hause oder auch in der Werkstatt Ihrer Wahl stattfinden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, und wir vereinbaren gemeinsam Zeit und Ort für das Durchführen der Beweissicherung.

 

Was wird für die Durchführung einer Beweissicherung benötigt?

Damit wir eine Beweissicherung durchführen können, benötigen wir von Ihnen neben dem Fahrzeug und dem zugehörigen Schlüssel lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein). Im Idealfall sind Sie bei der Besichtigung des Fahrzeugs anwesend, damit ggf. auftretende Fragen direkt geklärt werden können.

 

Fazit des Sachverständigen

Die Beweissicherung durch einen unabhängigen Gutachter ist in vielen Fällen ratsam oder sogar zwingend notwendig. Insbesondere in Fällen mit ungeklärter Schuldfrage sollten Sie eine Beweissicherung durchführen lassen.

Dabei müssen Sie für die Beweissicherung in vielen Fällen nichts bezahlen, denn das übernimmt bei Haftpflichtschäden des Unfallgegners dessen Versicherung. Doch auch bei Kaskoschäden übernimmt Ihre Versicherung oftmals die Kosten für einen unabhängigen Gutachter.

Wenn Sie selbst nicht die Schuld am Unfall tragen, sollten Sie sich nicht auf einen Gutachter der gegnerischen Versicherung verlassen. Sie haben Anspruch auf die Beauftragung eines eigenen Gutachters, welcher sich dann um die Beweissicherung kümmert.

Zu den Vorteilen einer Beweissicherung zählen die lückenlose Dokumentation vorhandener Schäden und damit die Gewährleistung, dass Sie Ihre Schadenersatzansprüche durchsetzen können.
Insbesondere bei einem späteren Verkauf Ihres Fahrzeugs sollten Sie in der Lage sein, frühere Unfallschäden nachzuweisen. Das gebietet die Offenbarungspflicht. Ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt reicht dazu nicht aus.