Ein Wertgutachten für ein Kraftfahrzeug von unserem Kfz Gutacher dient der Ermittlung des aktuellen und präzisen Fahrzeugwerts.
Bei der Kfz-Bewertung treffen unsere Gutachter zuverlässige Aussagen über den aktuellen Zustand des Fahrzeugs. Sämtliche Details werden von unseren Kfz Gutachter erfasst und alle wertrelevanten Faktoren nachvollziehbar wertmäßig berücksichtigt. Das tatsächliche Wertgutachten eines Kraftfahrzeuges setzt sich aus unzähligen Einzelfaktoren zusammen. Alle wertbeeinflussenden Faktoren müssen bei der fachmännischen Wertermittlung berücksichtigt werden.
Gutachten von einen Kfz-Sachverständigen
Rund 40 Prozent der etwa 48 Millionen zugelassenen Pkw auf deutschen Straßen sind älter als zehn Jahre alt. Für die meisten Kfz-Versicherungen haben viele von diesen Fahrzeugen deshalb kaum mehr einen Wert. Wenn Sie mit einem solchen Auto einen Unfall haben, erhalten Sie häufig nur noch einen Kilopreis erstattet, selbst wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben. Der entspricht rund 100 Euro für 1000 Kilogramm Fahrzeuggewicht (Schrott). Für eine alte E-Klasse mit 1500 Kilogramm bekämen Sie dann also nur noch 150 Euro.
Es sei denn, ein qualifizierter Kfz Sachverständiger hat ein Gutachten für Ihren Wagen angefertigt. Dann bekommen Sie den im Gutachten vermerkten und realistischen Marktpreis ersetzt.
Ein Wertgutachten bei einem zertifizierten Kfz Gutachter macht aber nicht nur für den Verkäufer Sinn. Auch als Käufer wollen Sie schließlich nicht gerne die Katze im Sack erwerben. Und ein Gebrauchtwagen kann einige versteckte Mängel aufweisen, die Sie als Laie kaum entdecken können. Allerdings benötigen Sie als potenzieller Käufer die Einwilligung des Verkäufers, um ein solches Gutachten anfertigen zu lassen. Wer aber nichts zu verbergen hat, wird ein Gutachten für den zu verkaufenden Wagen problemlos zulassen. Besonders dann, wenn es ein professioneller Händler ist. Allerdings muss die Kosten dafür der Käufer tragen.
Das Wertgutachten
Was wird geprüft? Die Checkliste für ein Gutachten ist sehr umfangreich und reicht von der Ermittlung des optischen Gesamteindrucks bis zum Feststellen des Zustands von Verschleißteilen wie Bremsen, Zahnriemen oder Reifen sowie des Interieurs. Alle Einzelheiten werden auch fotografisch dokumentiert. Am Ende erhalten Sie ein etwa sechsseitiges Gutachten für Ihren Wagen. Im Einzelnen werden in der Regel folgende Punkte überprüft:
1. Art und Aufbau des Fahrzeugs
2. Hersteller
3. Zahl der Türen und Sitzplätze
4. Motor- und Kraftstoffart sowie Schadstoffklasse
5. Hubraum und Leistung
6.Erstzulassung
7. Letzte Zulassung sowie Zahl der Vorbesitzer
8. Fälligkeit der Hauptuntersuchung/HU
9. Farbe
10. Leergewicht in kg
11. Zulässiges Gesamtgewicht in kg
12. Anzahl der Achsen/der angetriebenen Achsen
13. Gesamtlaufleistung abgelesen
14. Gesamtlaufleistung geschätzt
15. Montierte Reifen
16. Unterlagen zum Fahrzeug (vollständig und korrekt)
17. Serienausstattung
18. Minderwertermittlung (mögliche Reparaturkosten)
19. Stellungnahme des Gutachters: Diese beinhaltet Allgemeinzustand, Lackschichtdickenmessung/-prüfung, Fahrzeugidentifizierung, Besichtigungsbedingungen, Eindrücke aus der Probefahrt, Probelauf, Verkehrssicherheit, werterhaltende- und werterhöhende Reparaturen, reparierte Vorschäden sowie Sonstiges.
20. Schlussbemerkungen
Das geschulte Auge unserer Kfz Gutachter erkennt gespachtelte Stellen oder Beschädigungen sofort. Unsere Kfz Sachverständiger kann exakt einschätzen, ob eine Reparatur fachgerecht durchgeführt wurde oder eben nicht. Er achtet auch auf Motorgeräusche, die verdächtig sind und erkennt sofort, ob eine Steuerkette klappert und vielleicht bald ausgetauscht werden muss. Das schützt Sie als Käufer vor teuren Reparaturen, die ein vermeintliches Schnäppchen schnell zum Alptraum werden lassen können. Kurzum – unsere Kfz Gutachter machen einen kompletten Check und bewerten auch, was eine bald fällige Reparatur kosten würde. All das fließt in das mehrseitige Gutachten über den Gesamtzustand des Autos ein.
Wertgutachten nach einem Unfall
Ein Gutachten nach einem Unfall ist fast immer sinnvoll und wird von den Versicherungen auch gefordert. Einzige Ausnahme: Der Unfallschaden ist geringer als 750 Euro. Ein solcher Schaden gilt als sogenannter Bagatellschaden. In einem solchen Fall muss die gegnerische Versicherung das Gutachten nicht bezahlen.
Wenn Sie und ihr Wagen der Geschädigte bei einem Unfall sind, sollten Sie selbst einen unabhängigen Gutachter auswählen. Das ist auch Ihr gutes Recht! Die Kosten muss der Unfallgegner tragen. Gleiches gilt für mögliche Abschleppkosten oder einen Mietwagen als Ersatz für die Reparaturdauer. Greifen Sie auf einen von der gegnerischen Versicherung bestellten Gutachter zurück, wird dieser eher versuchen, den Schaden „kleinzurechnen“. Das gilt es zu vermeiden.
Bedenken Sie auch, dass Ihr Auto nach einer Havarie als Unfallfahrzeug gilt, was auf dem Gebrauchtwagenmarkt eine Wertminderung bedingt. Auch diese vom Gutachter geschätzte Wertminderung muss Ihnen die Versicherung des Unfallgegners ersetzen.
Bei einem Totalschaden muss zwingend ein Gutachten gemacht werden. Der Kfz Gutachter muss dann den sogenannten Restwert des Unfallautos feststellen. Die von der Versicherung erstattete Entschädigung berechnet sich dann aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Unfallautos. Diese Summe wird Ihnen als sogenannte Entschädigungszahlung überwiesen.
Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Preis, den ein Geschädigter auf dem Markt für ein vergleichbares Fahrzeug bezahlen müsste. Der ermittelte Restwert bestimmt den Preis, zu dem das Unfallauto noch veräußert werden könnte.
Sobald der Restwert festgelegt ist, muss der Geschädigte das havarierte Auto verkaufen. Der Verkaufserlös darf allerdings den bestimmten Restwert nicht unterschreiten. Verkaufen Sie zu einem besseren Preis, muss auch das der gegnerischen Versicherung mitgeteilt werden.
Fahrzeugbewertung
Wollen Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens auf Nummer sicher gehen und den Wagen von einem Kfz Gutachter durchchecken lassen, müssen Sie das Gutachten bezahlen. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie ein Auto verkaufen wollen und für dieses im Vorfeld ein Wertgutachten anfertigen lassen.
Falls Sie dagegen in einem Unfall der Geschädigte sind, muss Ihnen der Unfallgegner die Rechnung für das Gutachten erstatten. Wie eben erwähnt, trägt in diesem Fall die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Wertgutachten.