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Unabhängiger PKW-Gutachter

Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung nach § 249 BGB geltend machen.

Dafür benötigen Sie ein vollständig fach- und sachgerechtes Schadengutachten von einem zertifizierten Kfz Sachverständigen, welches als Beweissicherung über die Schadenhöhe und Schadenumfang dient. Ein Kfz-Schadengutachten ist die Grundlage für die Regulierung Ihres entstandenen Sachschadens.

Gutachten nach Herstellervorgaben

Viele Versicherungen fordern Sie auf ein Kostenvoranschlag einzureichen. Ein Kostenvoranschlag dient jedoch nur für Bagatellschäden und spiegelt nicht Ihre vollständigen Ansprüche wieder. Ein Kostenvoranschlag hat keine beweissichernde Funktion, es ist nicht umfassend, verkehrsfähig und prozesstauglich und dient nicht zur Klärung von Sachverhalten sowie der Sicherung von Ansprüchen. Ein Schadengutachten von einem Gutachter der ING hingegen dienen zur vollständigen Geltendmachung von Ansprüchen gegen über der gegnerischen Versicherung.

Schaden Feststellung durch Sachverständige

Unsere KFZ-Gutachter stellen den Schaden an Ihrem Fahrzeug fest, erstellen ein unabhängiges Gutachten nach Herstellervorgaben und setzen sich mit den Versicherungen in Verbindung. Das garantiert eine reibungslose und schnelle Abwicklung des Schadens.

Das Gutachten der ING beinhaltet u.a. folgende Aspekte:

  • die Reparaturkosten und der Reparaturweg
  • den Wiederbeschaffungswert
  • ggf. den Restwert
  • die Wertminderung

Kosten für das Gutachten

Wie teuer ist das Gutachten für mich?

Diese Frage können wir schnell beantworten;
Für Sie als Geschädigter im Haftpflichtschaden-Fall entstehen keine Kosten!

Unsere KFZ-Gutachter rechnen die Kosten für die Erstellung des Gutachtens direkt mit der Versicherung ab. Das Grundhonorar hängt mit der ermittelten netto Schadenshöhe zusammen. Hierbei richtet sich der Gutachter bei den Kosten für das Gutachten nach der anerkannten und aktuellen Honorarbefragung der BVSK.

Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters im Haftpflichtschadensfall ist Ihr gutes Recht!

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