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Kfz-Gutachter für Verkehrsunfälle in Hameln

Im Grunde genommen sind Sachverständiger und Gutachter ein und dasselbe. Im gesetzlichen Rahmen wird jedoch nur der Begriff des Sachverständiger gebraucht, da in den Gesetzestexten nur diese eine Bezeichnung genannt wird. Die Tätigkeit eines Sachverständigers unterliegt keinen gesetzlichen Vorlagen. Das bedeutet, dass sich jeder selber auf einem Fachgebiet als Gutachter oder Sachverständiger bezeichnen kann. Bei der Verpflichtung eines Sachverständigers muss deshalb darauf geachtet werden, welche Art von Sachverständiger die Person vorweisen kann. So gibt es zertifizierte Sachverständiger, gerichtlich anerkannte Sachverständiger, freie Sachverständiger und so weiter. Als KFZ-Sachverständiger sollte man über überdurchschnittliches Fachwissen und Expertentum verfügen.

unabhängiges Gutachten für Ihre Sicherheit

KFZ-Gutacher kommen dann zum Einsatz, wenn ein oder mehrere Fahrzeuge durch ein Ereignis Schäden davon trugen. Ein solches Ereignis kann ein Unfall, ein Unwetter oder auch Dritteinwirkungen wie Vandalismus sein. In den meisten Fällen werden Gutachter von den Versicherungen beauftragt. Ihre Aufgabe ist es, Fahrzeuge nach Schäden zu untersuchen. Konkret besteht das Aufgabenfeld eines KFZ-Gutachters aus dem Erstellen eines Steckbriefs des Fahrzeugs mit Informationen wie den technischen Daten, ergänzt mit Fotos als Beleg, den Zustand vor dem Ereignis, einer Beschreibung der benötigten Reparaturen inklusive kalkulierter Kosten und berechnetem Arbeitsaufwand für die Reparatur. Natürlich wäre auch eine Autogarage absolut im Stande, eine solche Liste zu erstellen. KFZ-Gutachter gehen aber noch einen Schritt weiter. Anhand der gesammelten Informationen ermitteln sie den aktuellen Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und stellen die Wertminderung sowie den Restwert fest. Vor allem für diese Aufgabe werden Gutachter denn auch von Versicherungen engagiert.

Wie kann Ihnen ein Gutachter nach einem Unfall helfen?

Sind Sie also in einen Unfall vermittelt, wird je nach Ausmaß der entstandenen Schäden ein KFZ-Gutachter auf Platz kommen. Sind Sie selber der Unfallverursacher, so haben Sie Ihre Versicherung zu informieren. Bei kleineren Schäden werden Sie dann von der Versicherung gebrieft, wie Sie den Schaden ermitteln können. Dazu bieten Versicherungen mittlerweile auch Online-Tools an, mit denen der Schaden schnell und einfach quantifiziert werden kann.


Handelt es sich aber um größere Schäden, schickt Ihnen Ihre Versicherung ein Sachverständiger vorbei, welcher ein detailliertes Gutachten erstellt. Als größere Schäden gelten meist Schäden, welche oberhalb der Bagatellgrenze von 750 Euro liegen. Sind Sie mit dem erstellten Gutachten nicht zufrieden, dürfen Sie selber einen unabhängigen Gutachter anstellen. Die Kosten für dessen Arbeit liegen dann aber bei Ihnen.

Wer zahlt den Gutachter nach einem Unfall?

Sind Sie der Geschädigte, so haben Sie das Recht, Ihren eigenen Sachverständiger auf Platz kommen zu lassen. Die Kosten dafür wird dann von der Versicherung des Unfallverursachers gedeckt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie selber keinerlei Mitschuld am Unfallhergang vorweisen können. Als Geschädigter ist es von großer Wichtigkeit, dass der Schaden von einem Sachverständiger erfasst wird und in einem Gutachten festgehalten wird. Denn nur mithilfe eines Gutachtens ist es möglich, Ersatzansprüche geltend zu machen. Ersatzansprüche beinhalten unter anderem auch die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeug. Vor allem haben Sie damit das Recht auf die Entschädigung, die durch die entstandene Wertminderung fällig wird. Zudem werden Sie bei einem allfälligen Verkauf Ihres Fahrzeugs Details über Unfälle und ähnlichem offenlegen müssen. Das Gutachten hilft dabei, den zukünftigen Käufer richtig zu informieren.
Es ist also wichtig, dass Sie Ihr Recht auf einen eigenen Sachverständiger wahrnehmen. Denn die gegnerische Haftpflichtversicherung hofft natürlich darauf, Ihr Schaden durch einen hauseigenen Sachvermittler festzustellen. Dies ist natürlich günstiger für die Versicherung als einen externen Sachvermittler bezahlen zu müssen. Außerdem wird ein solcher Sachvermittler natürlich im Dienste seines Arbeitgebers, also einer Versicherung, arbeiten und wird dementsprechend eher zum Gunsten des Arbeitgebers als zu Ihrem Gunsten arbeiten.

Fordern Sie daher eine kostenlose Beratung und Ihr unabhängiges Gutachten ein.