Wenn es um ein Unfallschaden in Hildesheim und Umgebung geht, sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Gutachter bestellen, dem Sie vertrauen. So ist es Ihr gutes Recht, darauf zu bestehen, dass sich ein unabhängiger mit der Angelegenheit befasst. Ein Sachverständiger, der für Sie als Gutachter tätig wird, vertritt beispielsweise nach einem Unfall einzig und allein Ihre Interessen. Die Berücksichtigung vorgegebener Auflagen entfällt für ihn folglich ganz. Das heißt: Sie sind nach einem Unfall mit dem Gutachter Ihres Vertrauens stets auf der sicheren Seite. Informieren Sie sich hier über das kundenorientierte Service- und Leistungsangebot, das wir Ihnen zu bieten haben.
Bei einem Verkehrsunfall in Hildesheim
Sicherlich ist die Aufregung nach einem Unfall zunächst groß. Bewahren Sie von Anfang an einen kühlen Kopf. Ein zuverlässiger Sachverständiger, der Ihnen unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Faktoren nach dem Unfall ein Gutachten erstellt, wird Ihre berechtigten Ansprüche in jedem Fall wahren. Um die Angelegenheit für Sie so einfach und so unkompliziert wie möglich zu machen, erfolgen die Besichtigungen der Kfz in der Regel vor Ort. Dies kann bei Ihnen zuhause, im Büro oder in der Kfz-Werkstatt Ihres Vertrauens sein, welche Sie mit der Reparatur beauftragt haben. Ganz gleich, ob unser Kfz-Sachverständiger Sie direkt in Hildesheim oder in der näheren Umgebung besucht: Ihre Belange werden in jeder Hinsicht zuverlässig und professionell bearbeitet. Pluspunkt für unsere Kunden: Das Honorar für das Gutachten wird in Anlehnung an Ihre Vorgaben direkt mit der jeweils zuständigen Versicherung abgerechnet. Unser Sachverständiger sorgt demgemäß überdies dafür, dass Sie nicht in Vorleistung treten bzw. das Gutachten aus eigener Tasche zahlen müssen. Wurde der Unfall mit dem Kfz nicht durch Ihr Verschulden verursacht, entstehen Ihnen für das Gutachten keinerlei Kosten.
Was leistet ein Kfz-Gutachter?
Hat sich ein Unfall ereignet, so wird ein Gutachter zu Rate gezogen, welcher auf der Basis vorhandener Fakten mit Blick auf den Zustandes Fahrzeugs und die Gegebenheiten am Unfallort ein Gutachten erstellt. Hieraus sind letztlich die Informationen abrufbar, die es erfordert, um dem Geschädigten den finanziellen Schaden durch die Versicherung zukommen zu lassen. Grundsätzlich wird das Kfz im Rahmen der Untersuchungen auf den noch vorhandenen Restwert hin untersucht. Wichtig dabei sind unter anderem der Zustand des Kfz vor dem Unfall sowie die Beschaffenheit des Wagens nach dem Unfall. Im Zuge dessen gilt es unter anderem auch auszuschließen, dass Schäden verschleiert werden, welche am Fahrzeug bereits vor dem Unfall vorhanden waren. Um hier ein umfassendes Informationsportfolio zu generieren, greifen Versicherungen gerne auf die Angaben des Gutachters in Hildesheim zurück.
Fakt ist, dass die Berufbezeichnung „Sachverständiger“ hierzulande nicht geschützt ist. Wenn man es genau nimmt, könnte sich theoretisch jeder nach einem Unfall in Hildesheim als Gutachter für Kraftfahrzeuge nennen. Die Realität sieht allerdings anders aus, denn wohl kaum ein Gericht würde ein vom Laien erstelltes Gutachten anerkennen. Umso wichtiger ist es, dass ein öffentlich bestellte Sachverständiger in Anspruch genommen wird. Idealerweise handelt es sich dabei um einen vereidigten Experten.
Ein zertifizierter Gutachter für Kraftfahrzeugschäden in Hildesheim
Er ist wahrlich ein Experte auf seinem Gebiet. Ein zertifizierter Sachverständiger wurde vor einer Institution „auf Herz und Nieren geprüft“ und nach Feststellung seines umfassenden Wissens rund um die Kfz-Schadens- und Unfall-Bewertung und -analyse vereidigt. Nach erfolgreich abgelegter Prüfung ist ein solcher Sachverständiger in Hildesheim nun in der Lage, sachverständige Gutachten zu erstellen, die sehr wohl auch im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen Bestand haben. Ein renommierter Sachverständiger zeichnet sich überdies durch seine Weisungsfreiheit sowie durch absolute Gewissenhaftigkeit und Präzision im Zuge der Ausübung seiner Tätigkeit aus.
Gutachten und Schadensabwicklung
Die Erfahrung zeigt, dass sich in vielen Fällen die Versicherung des Schadensverursachers an den Geschädigten wendet und ihm ein Angebot für einen bestimmten Gutachter unterbreitet. Zugleich zielen es viele Versicherungen in dem Zusammenhang auch darauf ab, dass der Wagen hernach in einer von der Versicherung vorgeschlagenen Werkstatt repariert wird. Auf den ersten Blick mag ein solcher „Service“ aus der Sicht des Geschädigten anmuten. Tatsächlich jedoch sieht das Ganze anders aus. Die meisten Versicherungen sind nämlich in erster Linie daran interessiert, kostensparend zu agieren. Ganz gleich, ob dies zum Nachteil der Gegenseite ist. Insofern ist es in jedem Fall unabdingbar, in Eigenregie einen Gutachter zu bestellen, welcher unabhängig arbeitet. Damit ist der Geschädigte stets auf der sicheren Seite – und er spart bares Geld! Fordern Sie Ihre Schadensersatzansprüche heute noch an.