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Probleme mit der HUK?

Nach einem Verkehrsunfall können Sie bzw. der Gutachter, anhand des gegnerischen amtl. Kennzeichens über den Zentralruf der Versicherer, die Versicherung des Unfallverursachers ausfindig machen. Wenn Sie es sich dabei herausstellt, dass es die HUK ist, gilt Obacht!

Dabei ist es in der Theorie einfach. Wenn man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, dann ist das Fahrzeug in den Zustand vor dem Unfall zurück zu versetzen. Dieses bedeutet, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung dem Unfallgeschädigten alle Kosten, die aufgrund des Schadensereignisses angefallen sind, zu erstatten hat. Dazu zählt neben den Hauptkostenträger der Reparaturkosten, auch die zum Beispiel die Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Reinigungskosten, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Schmerzensgeld usw.

Soviel zur Theorie die der Gesetzgeber vorgeschrieben hat. Viele Unfallgeschädigte werden jedoch telefonisch schon von der gegnerischen Versicherung verunsichert. Oft wird dazu geraten auf einen Sachverständigen oder einen Anwalt verzichtet, da das den Ablauf unnötig verlängern würde und der Geschädigte auf evtl. Kosten sitzen bleiben würde.  Manchmal erhält man binnen weniger Stunden oder Tage nach dem Unfall einen Anruf oder ein Schreiben von der Huk-Coburg. Dabei wird dem Unfallgeschädigten auch viel versprochen und angeboten. Die Huk gilt in der Versicherungsbranche als Marktführer und ist sehr gut organisiert. Die Versicherung hat jedoch dabei einzig und allein die Absicht die Kosten möglichst gering zu halten und möglichst Geld einzusparen.

Vorsicht Falle!

Nach dem Schreiben der HUK könnte man annehmen, dass sie dem Geschädigten ein rundum sorgloses Paket bietet. Die HUK-Coburg möchte dabei nämlich die Kosten selbst bestimmen und lenken, damit Sie als Geschädigter sich nicht über einen Sachverständigen oder Rechtsanwalt aufklären lassen. Das macht die HUK-Coburg daher fleißig weiter. Wir weisen Sie als Geschädigten erneut auf Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall hin. Das Urteil des Amtsgerichts Mitte vom 07.04.2016 zeigt, dass die HUK-Coburg im Schadensfall weiter unberechtigt gekürzt hat und somit auf die Kosten des Geschädigten spart.

Wir werden Sie weiterhin über die Methoden der Versicherungen informieren.