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Kostenvoranschlag für Bagatellschäden

Für die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden, bei der die Schadenhöhe unter € 1.000,00 netto liegt, benötigen Sie für die Regulierung durch die Versicherung ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten ist vergleichbar mit einem Kostenvoranschlag.

Die Versicherungen verlangen häufig unabhängig von der Schadenhöhe einen Kostenvoranschlag von dem Geschädigten, um die eigenen Kosten möglichst gering zu halten. Ein Kostenvoranschlag dient jedoch nicht als Beweissicherung, so dass es vor Gericht keine Funktion hat.

Bestandteil eines Gutachtens ist nicht nur die jeweilige Höhe des Schadens, sondern auch die merkantile Wertminderung des Fahrzeugs, Nutzungsausfallkosten, der Wiederbeschaffungs- sowie der Restwert des Fahrzeugs. Diese und weitere wichtige Informationen sind nicht in einem Kostenvoranschlag enthalten und stellen für Sie als Geschädigten somit ein Nachteil da.