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Kostenvoranschlag: Ihr Kfz-Gutachter Hannover hilft

Für die Regulierung von sogenannten Bagatellschäden, bei der die Schadenhöhe unter ca. € 1.000,00 liegt, benötigen Sie für die Regulierung durch die Versicherung ein Kurzgutachten. Das Kurzgutachten dient als Kostenvoranschlag. Wir als Kfz-Gutachter erstellen Ihnen den Kostenvoranschlag günstig und detailliert.

Die Versicherungen verlangen häufig unabhängig von der Schadenhöhe einen Kostenvoranschlag von dem Geschädigten, um die eigenen Kosten möglichst gering zu halten. Ein Kostenvoranschlag dient jedoch nicht als Beweissicherung, so dass es vor Gericht keine Funktion hat. Da unsere Kfz-Gutachter den Schadensumfang an Ihrem Fahrzeug vollständig dokumentieren, können die Sachverständigen bei Rechtsstreitigkeiten auch ein ausführliches Gutachten erstellen.

 

Wird nach einem Unfall ein Schadengutachten benötigt, oder genügt ein Kostenvoranschlag?

Bei Bagatellschäden bis 1.000 Euro benötigen Sie in der Regel kein Schadengutachten. Hier kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, ein Kurzgutachten durch einen Kfz-Sachverständigen erstellen zu lassen. Dieses dient dann gleichzeitig als Kostenvoranschlag. Ihr Vorteil: Wir dokumentieren den Schaden und sichern auf diese Weise alle Informationen. Sollte es später einmal zu Rechtsstreitigkeiten kommen, genügt ein Kostenvoranschlag nämlich nicht zur Beweissicherung. Auf Basis der dokumentierten Informationen können wir für Sie jedoch ein Gutachten erstellen, welches vor Gericht verwendbar ist.

 

Informationen in ein Kostenvoranschlag 

Die Angaben im Kostenvoranschlag sollten möglichst detailliert sein. Unbedingt enthalten sein sollten die folgenden Informationen:

• Welche Arbeiten müssen durchgeführt werden?

• Welcher Aufwand (in Arbeitsstunden) fällt für die aufgeführten Arbeiten jeweils an?

• Welche Teile und Materialien werden benötigt?

• Welche Kosten sind mit den benötigten Materialien verbunden?

• Falls der Kostenvoranschlag berechnet wird: die dafür anfallenden Kosten

• Der Auftragszeitraum

 

Verpflichtet ein Kostenvoranschlag zur Reparatur?

Ein Kostenvoranschlag ist für den Kunden nicht bindend. Das heißt: Er muss die Reparatur nicht in der Werkstatt durchführen lassen, die ihm den Kostenvoranschlag erstellt hat. Er ist darüber hinaus grundsätzlich nicht verpflichtet, die Reparatur überhaupt durchführen zu lassen.

 

Übernimmt die Versicherung die Kosten für den Kostenvoranschlag?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben Sie Anspruch auf einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl – zumindest, solange es sich nicht um einen Bagatellschaden von maximal 1.000 Euro handelt.

In einem solchen Fall erstellt Ihre Werkstatt einen Kostenvoranschlag, der in der Regel kostenlos ist. Sie können alternativ ein Kurzgutachten durch Ihren Kfz-Sachverständigen durchführen lassen, welches als Kostenvoranschlag dient.

Bei größeren Schäden sollten Sie auf jeden Fall einen Gutachter hinzuziehen, denn er ist in der Lage, den genauen Schaden zu beurteilen und auch die merkantile Wertminderung abzuschätzen, also den Wertverlust, den das Fahrzeug trotz Reparatur durch den Unfall erleidet.

Bei Kaskoschäden ist es übrigens anders: Wenn Sie selbst Verursacher eines Unfalls sind oder, wie zum Beispiel im Fall eines Hagelschadens, keine gegnerische Unfallpartei existiert, welche für die Kosten eines Gutachtens herangezogen werden könnte, richtet sich die Frage der Kostenübernahme nach den Bedingungen in Ihrem Versicherungsvertrag. Oftmals wird es dann so sein, dass Ihre Versicherung einen eigenen Gutachter beruft, um den Schaden in Augenschein zu nehmen.

 

Unterschied zwischen Kostenvoranschlag und Gutachten?

Der Unterschied zwischen dem Kostenvoranschlag einer Werkstatt und dem Kurzgutachten eines Sachverständigen besteht im Bezug zum Schadensereignis. In einer detaillierten Schadensbeschreibung nimmt der Sachverständige Bezug zum Schadensereignis und bekräftigt dieses mit einer Fotodokumentation. Zusätzlich beinhaltet das Kurzgutachten wichtige Daten Ihres Fahrzeuges.
Ein Kostenvoranschlag wird dagegen in der Regel durch eine Kfz-Werkstatt erstellt. Dabei ist es wichtig, dass die Angaben zu den zu erbringenden Werkstatt-Leistungen möglichst detailliert sind. Ansonsten kann es zu einem späteren Zeitpunkt zu Streitigkeiten über die Erstattung der Versicherung kommen.
Auch die Einsatzgebiete von Kostenvoranschlag und Schadengutachten unterscheiden sich. Ein Kostenvoranschlag wird häufig im Vorfeld fälliger Reparaturen erstellt, zum Beispiel aufgrund des nötigen Austauschs von Teilen wegen Verschleißes. Auch bei kleineren, unfallbedingten Schäden kann ein Kostenvoranschlag sinnvoll sein.

Ein Schadengutachten ist hingegen nach einem Unfall mit größeren Schäden dringend zu empfehlen. Diejenige Partei, welche den Unfall nicht verschuldet hat, kann sich einen Kfz-Sachverständigen für das Erstellen eines Gutachtens auswählen. Die gegnerische Versicherung muss dessen Kosten tragen.
Bestandteil des Gutachtens ist nicht nur die jeweilige Höhe des Schadens, sondern auch die merkantile Wertminderung des Fahrzeugs durch den Unfall, der Wiederbeschaffungswert sowie der Restwert des Fahrzeugs.

 

Wie entscheide ich, ob ein Kostenvoranschlag oder ein Gutachten benötigt wird?

Für den Laien ist es schwierig bis unmöglich, Unfallschäden zu bewerten. So kann bereits eine harmlos aussehende Delle eine Reparatur in Höhe von mehreren Tausend Euro erforderlich machen.
Bei Auffahrunfällen kann es zu Beschädigungen der Karosserie kommen, die mit bloßem Auge nicht sichtbar sind und die ebenfalls eine umfangreiche und teure Reparatur nach sich ziehen.
Bevor Sie sich entscheiden, ob Ihnen ein Kostenvoranschlag genügt, sollten Sie sich die folgenden Fragen stellen:

• Kann ich den Schaden sicher bewerten?

• Handelt es sich mit Sicherheit um einen Bagatellschaden (maximal 1.000 Euro)?

• Habe ich mich mit den Vor- und Nachteilen eines Kostenvoranschlags befasst (zum Beispiel fehlende Beweiskraft vor Gericht)?

• Kommt es durch den Unfall sicher zu keiner merkantilen Wertminderung des Fahrzeugs?

• Kenne ich meine Ansprüche im Zusammenhang mit der Schadenabwicklung?

• Gibt es keine Vor- oder Altschäden an meinem Fahrzeug, welche die Abwicklung komplizierter gestalten können?

• Besteht kein Risiko einer möglichen Ausweitung der Reparaturkosten?

Nur wenn Sie all diese Fragen mit „ja“ beantworten können, können Sie auf ein Gutachten verzichten und sich auf einen Kostenvoranschlag verlassen.

Auch bei nur einem „nein“ für die Frageliste sollten Sie sich mit einem Gutachter Ihrer Wahl in Verbindung setzen und mit ihm klären, ob ein Kurzgutachten oder sogar ein umfangreiches Gutachten erstellt werden sollte.

Lassen Sie sich auch nicht von der gegnerischen Versicherung dazu bewegen, auf ein Gutachten zu verzichten und es bei einem Kostenvoranschlag zu belassen. Der Versicherung ist natürlich an möglichst niedrigen Kosten gelegen.

Das gilt auch für die mögliche Beauftragung eines Gutachters: Entscheiden Sie selbst, wen Sie mit dieser Aufgabe betreuen. Lehnen Sie ab, falls die gegnerische Versicherung die Beauftragung eines eigenen Gutachters anbietet.

 

Kostenvoranschlag, Kurzgutachten oder Gutachten

Das Kurzgutachten ist in der Mitte zwischen einem Kostenvoranschlag und einem umfangreichen Gutachten angesiedelt.
Ein Kostenvoranschlag enthält wie beschrieben eine Aufstellung der Tätigkeiten und der Materialien sowie die jeweils dafür anzusetzenden Kosten.
In einem kompletten Gutachten findet man zusätzlich die folgenden Dokumentationen:

• Gesamtzustand des Fahrzeugs inklusive des optischen und technischen Zustands

• Schäden durch den Unfall

• Nennung von Sonderausstattung sowie von Aufbauten und Umbauten

• Vorherige reparierte und nicht reparierte Schäden

• Merkantile Wertminderung

• Nutzungsausfall

• Verkehrssicherheit des Fahrzeugs

• Risiken zu möglichen Ausweitungen der Reparaturkosten

Ein Kurzgutachten enthält die meisten der Punkte aus einem umfangreichen Gutachten mit folgenden Ausnahmen:

• Merkantile Wertminderung

• Nutzungsausfall

 

Was kostet ein Kostenvoranschlag?

Normalerweise wird für das Erstellen eines Kostenvoranschlags nichts berechnet. Im BGB ist vermerkt, dass eine Vergütung „im Zweifel“ nicht gegeben ist. Es kann aber in Ausnahmefällen zu einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Werkstatt kommen, dass der Kunde für den Kostenvoranschlag bezahlt. In der Regel werden dann zehn Prozent des Rechnungsbetrags angesetzt.

 

Wie groß darf die Abweichung zwischen dem Kostenvoranschlag und der Rechnung sein?

Ein Kostenvoranschlag ist rechtlich nicht bindend. Er gilt vielmehr als ungefähre Schätzung. Eine leichte Überschreitung der im Kostenvoranschlag genannten Kosten ist für den Kunden zumutbar. Wie groß diese Überschreitung sein darf, wurde von verschiedenen Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Die Spanne bewegt sich zwischen 10 und 20 Prozent.

Bei einer wesentlichen Überschreitung muss die Werkstatt den Kunden benachrichtigen. Unterlässt sie dies, hat der Kunde verschiedene Ansprüche, etwa auf Kündigung des Vertrags oder auf Schadenersatz.
Neben dem unverbindlichen Kostenvoranschlag gibt es auch die Festpreisvereinbarung. So können Kunde und Werkstatt verabreden, dass die Reparatur zum im Kostenvoranschlag genannten Preis durchgeführt wird.

 

Fazit

In einzelnen Situationen kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Das gilt insbesondere in Fällen mit Bagatellschäden. Allerdings ist auch dann zu empfehlen, einen Gutachter hinzuzuziehen. Dieser ist in der Lage, ein Kurzgutachten zu erstellen und die aktuelle Situation zu dokumentieren. Dazu gehören der Zustand des Fahrzeugs, vorhandene Schäden und vieles mehr. Dies kann bei späteren rechtlichen Auseinandersetzungen von Vorteil sein.

Bevor Sie sich dazu entschließen, auf ein Gutachten zu verzichten und es bei einem Kostenvoranschlag zu belassen, sollten Sie sich eine Reihe von Fragen stellen. Wichtig dabei insbesondere: Sind Sie in der Lage, den Schaden selbst und sicher zu bewerten? Kommt es durch den Unfall zu einer merkantilen Wertminderung Ihres Fahrzeugs? Nur wenn Sie alle Fragen entsprechend für sich beantworten können, können Sie zum Kostenvoranschlag greifen. Sollte dagegen nur die kleinste Unsicherheit bestehen, empfehlen wir die Beauftragung eines Gutachtens.

Wenn Sie selbst unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie Anspruch auf Beauftragung eines Kfz-Gutachters Ihrer Wahl.

Auch die Kfz-Werkstätten können Kostenvoranschläge erstellen, welche in der Regel kostenlos sind. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass alle benötigten Informationen wie die Auflistung der Materialien und Tätigkeiten mit ihrem jeweiligen Aufwand und den zugehörigen Kosten aufgeführt sind.
Bedenken Sie aber, dass ein Kostenvoranschlag keine Beweiskraft bei gerichtlichen Auseinandersetzungen hat.

Dank unserem kostenlosen Vor-Ort-Service kommen unsere Kfz-Gutachter zu Ihnen und können vor Ort entscheiden, ob es sich bei Ihrem Fahrzeugschaden um einen Bagatellschaden handelt.