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Sachverständiger oder Gutachter?

Als Sachverständiger gilt eine natürliche Person mit besonderen Fachkenntnissen auf einem bestimmten Gebiet. Ein Unterschied zwischen dem Sachverständigen und dem Gutachter gibt es in Sprachgebrauch nicht. Vielleicht jedoch bei genauerer Betrachtung.

In den Gesetzen findet man immer wieder die Begriffe „Sachverständiger“ oder „Gutachter“ an unterschiedlichen Stellen, dennoch sind diese Begriffe nirgends definiert. In der Zivilprozessordnung (ZPO) und die Strafprozessordnung (StPO) wird fast ausschließlich das Wort „Sachverständiger“ erwähnt, dagegen befindet sich das Wort „Gutachter“ in den anderen Gesetzen. In der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) wird nur das Wort „Gutachter“ erwähnt, nie das Wort „Sachverständiger“. Insgesamt wird der Begriff des Sachverständigen häufiger in Rechtsnormen genannt als der des Gutachters. Wenn man in die Gesetzestexte schaut wird man rasch erkennen, dass der Begriff des Sachverständigen häufig im prozessualen Kontext genannt wird. Das bedeutet, wenn es um den Sachverständigen geht, handelt es sich um ein Gerichtsverfahren. Ein Beweismittel im Sinne des Strengbeweis ist der Sachverständigenbeweis.

Der gerichtliche Sachverständige

Ist bei der ZPO oder der StPO von einem „Sachverständigen“ oder dem „Sachverständigenbeweis“ die Rede, geht es immer um eine Person, die vom Gericht bestellt wurde, um einen bestimmten Sachverhalt aufzuklären. Wenn das Gericht mit eigenem Fachwissen nicht mehr weiterkommt zieht es Sachverständige hinzu. Obwohl der Sachverständige ein Gutachten anfertigt, muss er auch mündlich vor Gericht aussagen. Überwiegend geht es um technische Fragen. Die Gutachter, die beide Parteien außergerichtlich beauftragen können, fallen nicht unter den Begriff des gerichtlichen Sachverständigen.

Unabhängige Sachverständige bzw. Gutachter

Im Allgemeinen gibt es keinen Unterschied zwischen Sachverständigen und Gutachter. Jeder der das Fachwissen nachweisen kann darf sich so nennen, da diese Begriffe nicht rechtlich geschützt sind. Von einem „freien oder unabhängigen Sachverständigen“ spricht man, solange jemand keine staatliche Ernennung hat, jedoch ein fundiertes Fachwissen in dem Bereich nachweisen kann. Angepasst haben sich Bezeichnungen und Zertifizierungen für den Sachverständige in der Wirtschaft. So gibt es bereits DIN-Normen für Sachverständige. Diese DIN-Normen werden vom Deutschen Institut für Normung festgelegt. Es gibt auch Sachverständigenverbände, in denen man unter bestimmten Bedingungen beitreten kann.