Wie Sie schon in den vorherigen Beiträgen und auf unserer Seite „Ihre Rechte“ gelesen haben, ist die gegnerische Versicherung gesetzlich dazu verpflichtet Ihren entstandenen (Gesamt-) Schaden zu ersetzen. Die Reparaturkosten für die Erlangung der Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs sind nur ein Teil davon. Da jedes Schadensereignis einzeln zu betrachten ist, kommen auch entsprechend unterschiedliche Kosten zusammen. Eventuell musste das Fahrzeug abgeschleppt werden oder es liegt sogar ein Personenschaden vor; die gegnerische Versicherung muss dafür aufkommen. Hierzu zählen auch die Kosten für das Gutachten.
Das BGH Urteil v. 30.11.2004, VI ZR 365/03 = NJW 2005,356, indem ein Schaden von 715,81 € vorlag hat bestätigt, dass bei Bagatellschaden lediglich ein Kostenvoranschlag reicht. Auch die Kosten für einen Kostenvoranschlag durch eine Kfz-Gutachter werden von der Versicherung getragen. Bei den modernen Fahrzeugen mit vielen Assistenz Systemen und weiteren Sicherheitsfeatures ist die Schadenssumme von 1.000,00€ auch bei einem kleinen Kratzer schon mal schnell erreicht. Die Vorgaben der Hersteller und die komplexen Systeme bringen bei einer fachmännischen Instandsetzung einen entsprechenden Aufwand. Daher werden die Bagatellschäden unter dem vom BGH angesetzten Wert immer weniger, da die Instandsetzung der Fahrzeuge immer teurer wird.
unabhängiger KFZ-Sachverständiger
Sie haben das Recht Ihren Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens in Anspruch zu nehmen. Sie müssen und sollten einen Sachverständigen der Versicherung nicht akzeptieren! Nehmen Sie von Ihrem Recht zu Ihrem eigenen Vorteil gebrauch. Auch wenn ein Sachverständiger der Versicherung vor Ort war, können Sie immer noch im nachhinein einen unabhängigen Gutachter beauftragen, da der Auftraggeber im ersten Fall die Versicherung und nicht Sie sind. Denn die Versicherungen haben oft Kooperationsverträge mit bestimmten Gutachtern, die dann eher zugunsten der Versicherung entscheiden.
In welchen Fällen zahlt die Versicherung das Gutachten
- Nach einem Verkehrsunfall, an dem Sie keine Mitschuld haben, zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Gutachten.
- Auch wenn Sie Ihren Gutachter des Vertrauens beauftragen, zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung das Gutachten.
- Wird Ihnen eine Mitschuld zugesprochen, zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung zu dem entsprechenden Anteil der Haftung.
- Melden Sie einen selbst verursachten Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug, also im Kaskoschadenfall, entscheidet die Versicherung darüber ob ein Gutachter benötigt wird oder nicht.
Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!