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Bagatellschäden – Gutachten Ja oder Nein?

Bagatellschaden: Wie hoch ist die aktuelle Grenze und wann lohnt sich ein Gutachten?

Nicht jeder kleine Parkrempler rechtfertigt sofort ein umfangreiches Schadengutachten. Im Verkehrsrecht gibt es den Begriff des Bagatellschadens. Doch wo genau liegt die Grenze? Und wann ist es fahrlässig, auf ein Gutachten zu verzichten? Wir bringen Licht ins Dunkel und helfen Ihnen bei der richtigen Entscheidung.

Was ist ein Bagatellschaden?

Ein Bagatellschaden ist ein Schaden von geringem Ausmaß, bei dem die Reparaturkosten einen bestimmten Betrag nicht überschreiten. Typische Beispiele sind kleine Kratzer im Lack oder eine leichte Delle an der Stoßstange.

Die aktuelle Bagatellschadengrenze

Es ist wichtig zu verstehen: Eine gesetzlich festgeschriebene Summe gibt es nicht. Die Bagatellschadengrenze ist eine von Gerichten geprägte „dynamische“ Größe. Aktuell hat sie sich in der Rechtsprechung bei ca. 750 € bis 1.000 € eingependelt.

Achtung: Als Laie ist es fast unmöglich, die tatsächliche Schadenhöhe korrekt einzuschätzen! Ein kleiner Kratzer an einer modernen Stoßstange kann schnell teuer werden, wenn darunter liegende Sensoren (z.B. für Parkassistenten) beschädigt wurden.

Kostenvoranschlag vs. Gutachten: Was zahlt die Versicherung?

Unterhalb der Bagatellgrenze: Hier reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt aus, um den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Die Kosten für ein volles Gutachten würde die Versicherung in diesem Fall wahrscheinlich nicht übernehmen.

Oberhalb der Bagatellgrenze: Liegt ein vollwertiger Haftpflichtschaden vor, muss die gegnerische Versicherung die Kosten für Ihr unabhängiges Schadengutachten vollständig tragen.

Wann ein Gutachten auch bei vermeintlichen Kleinigkeiten sinnvoll ist

Ein Kostenvoranschlag listet nur die reinen Reparaturkosten auf. Ein Schadengutachten eines unabhängigen Sachverständigen leistet viel mehr und sichert Ihnen weitere Ansprüche:

  • Ermittlung der Wertminderung: Auch nach einer perfekten Reparatur ist Ihr Fahrzeug ein „Unfallwagen“. Dieser Makel mindert den Verkaufswert. Diese Wertminderung wird nur in einem Gutachten beziffert.
  • Feststellung des Nutzungsausfalls: Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Auch dies ermittelt der Gutachter.
  • Beweissicherung: Ein Gutachten dokumentiert den Schadenumfang detailliert und rechtssicher. Das ist entscheidend, falls es später zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt.

Unsere Empfehlung: Wenn Sie auch nur den geringsten Zweifel haben, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt, gehen Sie auf Nummer sicher. Ein kurzer Anruf bei einem Experten kann Sie vor erheblichen finanziellen Verlusten schützen.

Unsicher, ob es ein Bagatellschaden ist?

Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung in Hannover. Wir von ING-Gutachten bewerten den Schaden und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ob ein Gutachten zur Sicherung Ihrer Ansprüche notwendig ist. Rufen Sie uns jetzt an!

Beweissicherung: Ein Gutachten dokumentiert den Schadenumfang detailliert und rechtssicher. Das ist entscheidend, falls es später zu Streitigkeiten mit der Versicherung kommt.

Ermittlung der Wertminderung: Auch nach einer perfekten Reparatur ist Ihr Fahrzeug ein „Unfallwagen“. Dieser Makel mindert den Verkaufswert. Diese Wertminderung wird nur in einem Gutachten beziffert.

Feststellung des Nutzungsausfalls: Für die Dauer der Reparatur steht Ihnen entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Auch dies ermittelt der Gutachter.